Leistungen


Prüfung

Bekannterweise haben wir es stets so zu handhaben, dass wir entweder den Brandschutznachweis erstellen oder einen erstellten Nachweis prüfen; so ist das Vier-Augen-Prinzip in Deutschland zu verstehen. Die Prüfung des Brandschutzes betreffend, bescheinigen wir fortan gerne im Auftrag des Bauherrn,

  • die Vollständigkeit und Richtigkeit des Brandschutznachweises (Brandschutz I)
  • die ordnungsgemäße Bauausführung (Brandschutz II)für Sonderbauten, Mittel- und Großgaragen, Gebäude der Gebäudeklasse 5 und
  • das Vorliegen der Voraussetzungen für eine isolierte Abweichung (Brandschutz III)
    für jegliche bauliche Anlagen.

Beratungen zum Thema Brandschutz

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung als Planer, beraten wir gerne unsere Auftraggeber zu allen Themen des Brandschutzes. Darunter fallen beispielsweise folgende Themen

  • Brandschutz aus dem Arbeitsrecht,
  • Entfluchtungsanalysen mit Ingenieurmethoden nach DIN 18009-2 (Räumungssimulation und Personensicherheit),
  • Brandschutzanforderungen gem. der Bauproduktenverordnung nach europäischem Recht und die Umsetzung in Bayern nach BayTB u.v.m.

Brandschutzgutachten

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung als Gutachter, erstellen wir solche zu allen Themen des Brandschutzes, für

  • Gerichte,
  • Behörden,
  • Baufirmen und
  • Private Auftraggeber

Lehrtätigkeit

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung als Vortragende, stellen wir unsere Kompetenz bei Vorträgen und in der Lehre an Hochschulen und Organisation gerne für gewünschte Themen im Bereich Brandschutzes dar. Kommen Sie im Bedarfsfall gerne auf uns zu.